2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 13. November 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie verlangen sinngemäss die Aufhebung des Entscheids vom 1. November 2018 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, das Vorhaben habe zu Unrecht eine Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der zulässigen Arbeitsnutzungsfläche erhalten. Zudem seien höhere Lärmimmissionen zu befürchten, es werde ein erhöhter Parkplatzbedarf verursacht und das Ortsbild werde gestört.