Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 2'439.15 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zuständig. 3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von Fr. 6'623.55 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung