1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 11. Oktober 2018 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 14. Februar 2018 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'300.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.