c) Zusammengefasst ist der Fachmeinung der OLK zu folgen. Die geplante Mobilfunkanlage verstösst gegen die anwendbaren Ästhetikbestimmungen. Folglich ist die Beschwerde gutzuheissen. Der angefochtene Gesamtentscheid ist aufzuheben und dem Baugesuch vom 14. Februar 2018 ist der Bauabschlag zu erteilen. Bei diesem Ausgang erübrigt es sich, auf die weiteren Rügen der Beschwerdeführenden einzugehen.