Strassenabwärts, unterhalb der Baumgruppe, hat man zudem uneingeschränkte Sicht auf die Mobilfunkanlage und das Berner Oberland; dieser Sichtbezug umfasst im Übrigen auch die Ebene, den erhaltenswerten Hof D.________ sowie den südlichen Teil des LSG I.30 6. Schlussfolgerung