f) Vom F.________ aus, mithin aus nordöstlicher Richtung, beeinträchtigt die Mobilfunkanlage aufgrund ihrer massiven Höhe schliesslich die Fernsicht auf die Berge des Berner Oberlands. Denn im Gegensatz zu den bestehenden Infrastrukturbauten (Flutlichtanlage und Fahrleitungsmasten) profitiert die geplante Antennenanlage auch aus dieser Perspektive nicht von einer Hintergrundabdeckung, sondern geht sogar deutlich über die Bergsilhouette hinaus. Die Mobilfunkanlage fügt sich mit anderen Worten nicht ins Landschaftsbild ein, sondern stellt einen Fremdkörper dar, der erheblich stört.