Die geplante Antennenanlage würde aufgrund ihrer alles überragenden Höhe und technischen Erscheinung jedoch einen neuen, den Fokus auf sich ziehenden Fremdkörper darstellen und dadurch das betreffende Landschaftsbild nicht nur anhaltend prägen, sondern weiter beeinträchtigen.29 Es ist offensichtlich, dass dies dem Schutzzweck des LSG I, die Erhaltung der charakteristischen Ortsansichten des Dorfs Richigen, zuwider läuft. Wie bereits erwähnt, rechtfertigt eine bestehende Beeinträchtigung im Übrigen keine weiteren Beeinträchtigungen. 27 Vgl. die Fotodokumentation zum Augenschein vom 6. Mai 2019, Fotos Nrn. 11-14.