a) Die Ausführungen der OLK sind nachvollziehbar und überzeugend. Sie decken sich zudem mit dem Eindruck, den das Rechtsamt der BVE anlässlich des Augenscheins vom Bauvorhaben und dessen Standort sowie Umgebung gewonnen hat. So fällt einem zunächst die weitläufige, landwirtschaftlich geprägte, weitgehend unbebaute und grüne Ebene auf, die sich am Fusse des nach Richigen aufsteigenden Hügels ausbreitet und in welcher die Mobilfunkanlage realisiert werden soll.16 Von dieser Ebene wie auch vom F.________ aus besteht ferner eine imposante Sicht auf die Berge des Berner Oberlands, die sich südwestlich der Bauparzelle am Horizont erstrecken.17