Analog verhalte es sich mit der Wirkung der geplanten Mobilfunkanlage. So wirke sich diese zwar nicht negativ auf die erwähnten Einzelbauten aus, jedoch auf die Gebäudegruppe als Ganzes und damit auf ein prägendes Element des Ortsbilds.14 Die bestehende Sportanlage würde die Fernwirkung der Ebene, in der die Mobilfunkanlage geplant sei, zwar nicht aufwerten. Dies rechtfertige jedoch nicht eine weitere Verschlechterung des Landschaftsbilds. Das Bauvorhaben hätte aber genau das zur Folge.