c) Anlässlich des Augenscheins vom 6. Mai 2019 ergänzten die Vertreter der OLK unter anderem, die Horizontlinie in Richtung des Berner Oberlands sei von der AB.________strasse sowie vom F.________ aus betrachtet mitprägend für die Landschaftskammer.12 Gleiches gelte für das LSG I.13 Die teilweise als erhaltens- bzw. schützenswert eingestuften Gebäude am Hang in Richtung Richigen («G.________») seien einzeln betrachtet zwar nicht prägend für das Orts- und Landschaftsbild, in ihrer Gesamtheit jedoch schon. Analog verhalte es sich mit der Wirkung der geplanten Mobilfunkanlage.