Bauvorhaben um eine weitere Infrastrukturbaute handle, werde die bestehende Situation um den Hof, mit seinen Obstkulturen und den mächtigen Laubbäumen, sowie das direkt angrenzende LSG I aber weiter verunklärt. Daran ändere auch eine unauffällige Farbgestaltung der Mobilfunkanlage sowie das südwestlich der Bauparzelle gelegene Waldstück nichts. Der freistehende Antennenmast trete mit der geplanten Höhe von 25 m in der Ebene deutlich in Erscheinung und störe empfindlich die Aussicht auf das Alpenpanorama des Berner Oberlands. Nach Ansicht der OLK sei die geplante Mobilfunkanlage daher nicht bewilligungsfähig.