b) Zur Wirkung des Bauvorhabens in Bezug auf das umliegende Orts- und Landschaftsbild führt die OLK in ihrem Bericht aus: Der freistehende Antennenmast mit den drei Antennenkörpern und den zwei Richtfunkantennen überrage mit seiner geplanten Höhe von 25 m die umliegenden Gebäude und Bäume deutlich und trete in der Ebene prominent in Erscheinung. Insbesondere von der höher gelegenen Ortschaft Richigen werde die Antennenanlage die Fernsicht ins Berner Oberland beeinträchtigen. Seine freistehende, singuläre Lage mache den Antennenmast von überall aus der Ebene einsehbar; einzig vom Aussichtspunkt beim E._____