a) Das Rechtsamt der BVE hat für die ästhetische Beurteilung des Vorhabens die OLK beigezogen. Diese umschreibt in ihrem Bericht vom 19. Februar 2019 das Orts- und Landschaftsbild in der Umgebung der geplanten Mobilfunkanlage wie folgt: Die Umgebung des Bauvorhabens sei geprägt von freistehenden Hofgruppen in der Ebene und loser Bebauung entlang des aufsteigend hügeligen Geländes in der Landschaftskammer Worb- Tägertschi. Insbesondere vom Aussichtspunkt beim E.________ sei zudem die Sicht ins Berner Oberland beeindruckend. In der unmittelbaren Umgebung der geplanten Mobilfunkanlage seien das erhaltenswerte Bauernhaus D.___