c) Gemäss den Bauplänen soll die Mobilfunkanlage direkt neben dem Gebäude Nr. B.________, auf dessen südlicher Seite erstellt werden. Der freistehende Antennenmast mit Söll-Leiter weist ohne Blitzschutz eine Höhe von 25 m auf und überragt den angrenzenden Schopf um knapp 21.3 m. Die drei Antennenkörper (mit Massen von jeweils rund 2.00 x 0.40 x 0.20 m) sollen auf einer Höhe von 22.05 m und die beiden Richtfunkantennen auf einer Höhe von 24.65 m am Mast befestigt werden. Unter den Antennenkörpern, auf einer Höhe von etwa 21.5 m, ist ein Podest vorgesehen.