2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 9. November 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 11. Oktober 2018 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen; eventualiter sei der Gesamtentscheid aufzuheben und die Akten zum neuen Entscheid an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen. Sie machen unter anderem geltend, das Bauvorhaben ordne sich nicht in die Umgebung ein und beeinträchtige dadurch die umliegenden Bauten sowie das umliegende Orts- und Landschaftsbild.