Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Worb, Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, Bärenplatz 1, Postfach, 3076 Worb betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 11. Oktober 2018 (bbew 97/2018; Mobilfunkanlage) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 20. Februar 2018 bei der Gemeinde Worb ein Baugesuch (datiert vom 14. Februar 2018) ein für den Neubau einer gut 25 m hohen Mobilfunkanlage mit drei Antennenkörpern und zwei Richtfunkantennen sowie weiteren RA Nr. 110/2018/148 2