ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION RA Nr. 110/2018/148 Bern, 5. August 2019 Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2019/295 vom 28.9.2020). in der Beschwerdesache zwischen Beschwerdeführende 1-19 alle vertreten durch Herrn Rechtsanwalt T.________ und/oder Frau Rechtsanwältin A.________ und V.________ Beschwerdegegnerin vertreten durch Herrn Rechtsanwalt W.________ sowie Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen