1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als die geplante Retentionsmulde zusätzlich mit einem Notüberlauf auf die Parzelle Nr. H.________ ergänzt wird. Soweit weitergehend, wird die Beschwerde abgewiesen und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 11. Oktober 2018 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'800.-- werden mit Fr. 1'200.-- der Beschwerdeführerin und mit Fr. 600.-- dem Beschwerdegegner auferlegt. 3. Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner einen Parteikostenanteil von Fr. 1'957.50 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.