Die Detailprojektierung des Notüberlaufs wurde vorliegend nicht geprüft und hat gemäss der Schweizer Norm SN 592000 "Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung - Planung und Ausführung" (VSA/suissetec 2012) zu erfolgen. Da nur die Einleitung von 8.3 l/s baubewilligt ist, darf – entgegen dem am 21. März 2019 eingereichten Plan "Detail Versickerungsmulde" – kein Notüberlauf in die Meteorleitung erfolgen und es muss gewährleistet sein, dass der Notüberlauf einzig auf die Parzelle Nr. H.________ erfolgt.