e) Aus der Stellungnahme des TBA OIK II ergibt sich, dass der F.________graben in einen Sickerschacht oberhalb des Weilers Mattlisbüel verläuft und dort versickert. Dieser Sickerschacht enthält eine Überlaufleitung, welche in die Strassenentwässerung eingeleitet wird. Nur wenn sich zu viel Wasser im Sickerschacht befindet, läuft der Überlauf in diese Leitung. Die der Stellungnahme beigelegten historischen Gewässerkarten zeigen, dass der F.________graben seit jeher versickert ist (vgl. insb. Karte von 1998 und 1993). Auf einer neueren Karte von 2010 ist erkennbar, dass der Wasserlauf weiter oben, beim heutigen Sickerschacht, aufhört.20