Mit der Gesamtmelioration von 1996 - 2003 in Brenzikofen seien, nebst der Erstellung von neuen Erschliessungsanlagen, ebenfalls vernässte Felder entwässert worden. Mit der Entlastung des Sickerschachtes habe sich die Hochwassersicherheit für den Weiler G.________ verbessert und einer dauernden Vernässung des Kulturlandes vorgebeugt werden können. Die Leitung münde in die Strassenentwässerung, deshalb würden sie sie als Entlastungsleitung beurteilen. Eine Entlastungsleitung gelte nicht als Gewässer im Sinne von Art. 3 Abs. 2 WBG. Die Wasserbaupolizeibewilligung gründe auf Art.