Der F.________graben sei im Gewässernetz sowie im Schutzzonenplan enthalten. Es handle es sich daher um ein Gewässer, für welches ein Gewässerraum auszuscheiden sei. Die entsprechenden Massnahmen zur Sicherstellung unzulässiger Eingriffe in den Gewässerraum seien von Amtes wegen anzuordnen. b) Der Beschwerdegegner plant, die quer unter seinem Grundstück verlaufenden Sauberwasserleitungen zu verlegen und neu am Rand des Grundstückes durchzuführen.13