12 Vgl. Art. 85 Abs. 1 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) RA Nr. 110/2018/147 8 befugt, zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes die notwenigen Massnahmen zu ergreifen (Art. 45 f BauG). Zum jetzigen Zeitpunkt besteht hingegen keine Veranlassung, den Bau zweier Sackgassen zu verlangen. Die Beschwerde wird diesbezüglich abgewiesen. 4. Gewässerschutz und Wasserbau