c) Die Zufahrt für das Gewerbe wird vorliegend einzig über den neuen Strassenanschluss an die I.________strasse bewilligt. Diese Zufahrt liegt näher an der Gewerbehalle und ist damit naheliegend. Die Zufahrt fürs Wohnen darf nicht ohne Prüfung und Bewilligung der Änderung des Strassenanschlusses für das Gewerbe benützt werden.12 Sollten in Zukunft Fahrzeuge für das Gewerbe die "Zufahrt Wohnen" benützen, könnte die Beschwerdeführerin daher ein Baupolizeiverfahren einleiten. Die Baupolizei ist 10 Vgl. Bericht beco, pag. 143 Vorakten 11 Vgl. bezüglich der Zonengrenze insb. Umgebungsplan, pag. 5 Vorakten