b) Die Parzelle Nr. E.________ liegt in der zweigeschossigen Wohngewerbezone (WG2, WG2a) und der Gewerbezone (Gb). Den Bau der Gewerbehalle, die einer Bauunternehmung als Werkhof dienen soll,10 plant der Beschwerdeführer auf dem Teil des Grundstückes, welcher der Gewerbezone zugeordnet ist.11 Gemäss den eingereichten Plänen soll die Zufahrt zum Werkhof direkt von der I.________strasse her erfolgen und nicht an den beiden projektierten Mehrfamilienhäusern und der Liegenschaft der Beschwerdeführerin vorbeiführen. Letztere sollen über die Strassenparzelle Nr. J.________, welche sich im Eigentum der Gemeinde befindet, erfolgen.