Es sei umfassend darzulegen, wie mit dieser vorbestehenden Gefährdung umgegangen werde. Eine Gefährdung der bestehenden Häuser im Gebiet des Bahnhofs durch das geplante Bauvorhaben sei ebenfalls zu überprüfen und auszuschliessen. Weiter bringt sie neu vor, es seien auch die Schmutzwasserleitungen zu überprüfen. Anfechtungsobjekt ist die Verfügung der Vorinstanz. Der Streitgegenstand braucht sich nicht mit dem Anfechtungsobjekt zu decken, kann aber auch nicht über dieses hinausgehen. Innerhalb dieses Rahmens bestimmen die Parteien den Streitgegenstand. Sowohl für das Einleiten eines Beschwerdeverfahrens als auch für dessen Umfang und