3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Danach holte es bezüglich der Frage der Entwässerung weitere Informationen ein. Aufgrund einer summarischen Einschätzung des Rechtsamtes reichte der Beschwerdegegner am 12. April 2019 neue Unterlagen und Pläne bezüglich eines Notüberlaufs auf Parzelle Nr. H.________ der bereits geplanten Retentionsmulde ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.