2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 8. November 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Der Gesamtbauentscheid vom 11. Oktober 2018 sei teilweise aufzuheben und wie folgt abzuändern: 1.1 Das Bauprojekt sei so weit zu redimensionieren, dass eine akzeptierbare Einordnung in das Ortsbild und die Landschaft resultiert. Dazu sei insbesondere die Gewerbehalle zu redimensionieren, so dass diese eine angemessene Gebäudelänge aufweist (bei gleicher Breite und Höhe).