Auf Ersuchen des Regierungsstatthalteramts verbesserte der Beschwerdegegner sein Gesuch und die Pläne. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Nachdem das Regierungsstatthalteramt den Parteien Amtsberichte und Stellungnahmen zugestellt hatte, passte der Beschwerdegegner sein Projekt an und reichte neue Unterlagen ein.1 Mit Gesamtentscheid vom 11. Oktober 2018 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung.