_ BR durch die " Stockwerkeigentümer GB J.________, vertreten durch L.________, Frau M.________" unterschrieben wurde.13 Bei der Inter-Treuhand unterzeichneten zwei Personen die Erklärung. Aufgrund des Umstands, dass eine Zustimmungserklärung der Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft vorlag und die Baugesuchstellerin selber Stockwerkeigentümerin ist, ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz die Realisierung des Vorhabens nicht als völlig ungewiss einschätzte und ohne weitere Nachforschungen auf das Baugesuch eintrat.