3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 6. November 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, die Baubewilligung vom 16. Mai 2017 für den Ersatz der Holzbühne sei zu widerrufen und der Beschwerdegegnerin sei eine kurze Frist zur Entfernung der Bühne anzusetzen. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Interlaken verweist in ihrer Vernehmlassung vom 14. November 2018 auf die Vorakten und verzichtet auf 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und