1. Die Beschwerdegegnerin betreibt das G.________ mit integriertem Gastgewerbebetrieb. Im Aussenbereich des Gastgewerbebetriebs finden in den Sommermonaten auf einer Bühne Konzerte statt. Mit Gesamtentscheid vom 16. Mai 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli der Beschwerdegegnerin unter Auflagen die Baubewilligung für den Ersatz der Holzbühne durch eine neue Konzertbühne zur Aufstellung in den Sommermonaten. Das Vorhaben betrifft die Parzellen Interlaken Gbbl. Nr. H.________ mit Baurecht Nr. J.________ und die Parzelle Interlaken Gbbl. Nr. I.