Die Gemeinde Worben hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von Fr. 1'092.50 (inkl. Auslagen) zu ersetzen. RA Nr. 110/2018/144 32 IV. Eröffnung - Frau B.________ und Herrn A.________, eingeschrieben - C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Worben, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA), zur Kenntnis Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor