a) In ihren Schlussbemerkungen machen die Beschwerdeführenden neu geltend, die Beschwerdegegnerin habe in der Zwischenzeit ein Flurförderfahrzeug angeschafft. Mit diesem Fahrzeug würden zwischen 70 bis 80 Prozent der anfallenden Fahrzeuge (Unfall-, Brand-, Schrottfahrzeuge usw.) im Freien auf- und abgeladen und rangiert. Dieses neue Fahrzeug sei nicht in den Fachbericht Immissionsschutz einbezogen worden. Hätte das beco vom Flurförderfahrzeug gewusst, wäre seine Beurteilung wohl anders ausgefallen.