Die Beschwerdeführenden befürchten, dass ihr Grundstück nach dem Bau der Stahlhalle für die Feuerwehr nicht mehr gut erreichbar und deshalb die Brandbekämpfung nicht mehr gewährleistet sein wird. Die BVE hat deshalb beim zuständigen Feuerwehrkommandanten einen Bericht eingeholt. Dieser hat die Baugesuchsunterlagen geprüft und eine Besichtigung vor Ort vorgenommen. Gestützt darauf ist er zum Ergebnis gelangt, dass das Wohnhaus der Beschwerdeführenden auch nach dem Bau der Stahlhalle jederzeit von der Feuerwehr erreicht werden könne. Die Zufahrt der Feuerwehr sei ohne Einschränkungen gewährleistet.