Diesen Unterlagen lässt sich ohne weiteres entnehmen, was für Fahrzeuge in der geplanten Stahlhalle deponiert werden sollen. Gestützt auf den Fachbericht betreffend Brandschutz vom 29. Januar 2019 sowie die Stellungnahme der GVB vom 20. Dezember 2018 ist davon auszugehen, dass das Bauvorhaben die massgebenden Brandschutzvorschriften einhält. Die BVE hat keinen Anlass, an der Beurteilung durch die beiden fachkundigen Behörden zu zweifeln. Die Beschwerde erweist sich somit auch in diesem Punkt als unbegründet.