Umstritten ist, ob im vorliegenden Fall die GVB oder der Feueraufseher der Gemeinde zuständig ist. Die Vorinstanz holte den Fachbericht Brandschutz bei ihrem Feueraufseher ein, da sie das Vorhaben als Einstellraum für weniger als 50 Fahrzeuge einstufte. Die BVE hat deshalb bei der GVB einen Bericht zur Frage der Zuständigkeit und zu den umstrittenen inhaltlichen Fragen eingeholt. In ihrem Fachbericht vom 20. Dezember 2018 teilte die GVB mit, bei der fraglichen Grösse und Nutzung gemäss Baugesuch sei die Beurteilung des Brandschutzes Sache des Feueraufsehers der Gemeinde. Im Übrigen seien die Baugesuchs- und Planunterlagen zur Beurteilung des Brandschutzes vollständig.