a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Vorinstanz habe fälschlicherweise den Fachbericht Brandschutz beim Feueraufseher eingeholt. Zuständig sei die GVB. Zudem hätten die Beschwerdeführenden ein vollständiges, normenkonformes 37 einsehbar auf dem Geoportal des Kantons Bern 38 Bericht der Firma H.________ vom 19. April 2018, Vorakten pag. 107 RA Nr. 110/2018/144 22