Mit der geplanten Versickerungsanlage soll die in die Kanalisation abgeleitete Wassermenge verringert werden. Ein Überlauf in die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Die Versickerungsanlage dient der Entlastung der Kanalisation, was die Rückstauproblematik verringern dürfte. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die BVE auch bezüglich Grundwasserschutz keinen Anlass hat, an der fachkundigen Beurteilung der gewässerschutzrechtlichen Belange durch das AWA zu zweifeln. Die Beschwerde erweist sich deshalb auch in diesem Punkt als unbegründet. 7. Brandschutz