Grundwasserkarte37 entnehmen, dass sich die Nachbarparzelle Nr. K.________ im Oberstrom befindet. Es ist deshalb plausibel, dass die Grundwasserstände auf jener Parzelle höher liegen als auf der Bauparzelle. Nach dem bisher Ausgeführten besteht für nicht verschmutztes Abwasser grundsätzlich die Versickerungspflicht. Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse keine Versickerung erlauben. Wenn der geologische Untergrund zur Versickerung nicht geeignet ist, ist es Sache der Bauherrschaft, dies geltend zu machen und sich von der Versickerungspflicht befreien zu lassen.