Nach der überzeugenden Beurteilung des AWA ist somit eine gewässerschutzkonforme Versickerungsmulde am geplanten Standort möglich und technisch machbar. Gemäss Gewässerschutzbewilligung muss die Beschwerdegegnerin für die Planung und Ausführung der Versickerung eine hydrogeologisch kompetente Fachperson beiziehen. Diese hat die geplante Versickerungsunterlage bezüglich Ausführung und Dimensionierung zu überprüfen.