Die Beschwerdegegnerin liess eine hydrogeologische Vordimensionierung der geplanten Versickerungsanlage erstellen.33 Diesem Bericht lässt sich entnehmen, dass der mittlere Grundwasserspiegel circa 434.80 m ü. M. und der maximale Grundwasserspiegel circa 435.40 m ü. M. liegt. Diese Angaben wurden vom AWA überprüft und für gut befunden. Darauf stützt sich auch die Gewässerschutzbewilligung ab. Beim Bau der Stahlhalle und der Versickerungsanlage wird das Grundwasser nicht tangiert, d.h. es wird weder freigelegt noch kommen Betonplatte oder Versickerungsanlage unter den mittleren Grundwasserspiegel zu liegen.