Aus gewässerschutzrechtlicher Sicht darf und muss das verbleibende Platzwasser, wie bisher und wie im bewilligten Plan "Grundriss Erdgeschoss/Kanalisationskataster" auch vorgesehen, über Schlammsammler in die Kanalisation eingeleitet werden. Es steht somit fest, dass eine gesetzeskonforme Entsorgung des anfallenden Platzwassers technisch möglich ist. Ob dies über einen bereits bestehenden oder allenfalls noch zu erstellenden Schlammsammler erfolgt, ist hingegen im jetzigen Stadium des Verfahrens nicht ausschlaggebend. Es genügt deshalb, wenn diese Detailfrage vor Baubeginn im Rahmen der gemäss Ziff.