Insoweit dürfte der bewilligte Plan "Grundriss Erdgeschoss/Kanalisationskataster" mangelhaft sein. Hingegen bedeutet das nicht, dass damit der Anschluss der Entwässerungsrinne an die BKW-Leitung bewilligt wäre. Wie oben ausgeführt, ist bewilligt, dass das verbleibende Platzwasser wie bisher über Schlammsammler in die Kanalisation eingeleitet wird.