Umstritten ist, ob der fragliche, im Projektpan "Grundriss Erdgeschoss/Kanalisationskataster" als bestehend bezeichnete Schlammsammler existiert. Die BVE hat deshalb bei der Vorinstanz einen Auszug aus dem Kanalisationskataster für die Parzelle Nr. E.________ eingeholt. Aufgrund der Legende26 steht fest, dass die Leitungslage ungenau ist. Immerhin lässt sich dem Katasterplan entnehmen, dass sich westlich der geplanten Halle ein Schacht mit der Nr. G.________ befindet. An dieser Stelle wird die Platzentwässerung heute in die private Kanalisationsleitung eingeleitet. Dass sich in unmittelbarer Nähe des Schachts Nr. G.___