Im Fall von unklaren oder missverständlichen Bauplänen trägt die Bauherrschaft die Folgen unklarer Planinhalte und kann später nichts zu ihren Gunsten ableiten.25 Vorab ist somit festzuhalten, dass sich Bau- und Gewässerschutzbewilligung im vorliegenden Fall auf die entsprechenden Gesuche und Pläne stützen. Darauf wird auch in Ziff. 1.1 der Gewässerschutzbewilligung hingewiesen. Vorgesehen und bewilligt ist somit, dass das verbleibende Platzwasser wie bisher über Schlammsammler in die Kanalisation eingeleitet wird.