Damit steht fest, dass das AWA die Gewässerschutzkonformität des Bauvorhabens gestützt auf die aktuellen Unterlagen geprüft und mit den erforderlichen Auflagen bewilligt hat. Es hat insbesondere angeordnet, dass für die Belange der Versickerung eine hydrogeologische kompetente Fachperson beizuziehen ist, die u.a. die Dimensionierung der geplanten Versickerungsanlage zu überprüfen hat (vgl. Ziff. 3.1 der Gewässerschutzbewilligung), dass der Boden der Einstellhalle mit dichten Bodenbelägen zu versehen ist und der Wandanschluss umlaufend dicht erstellt werden muss (vgl. Ziff.