Sowohl den Vorakten als auch der Gewässerschutzbewilligung des AWA vom 30. Juli 2018 lässt sich entnehmen, dass sich diese auf den überarbeiteten Plan "Grundriss/Kanalisationskataster" mit Planausgabedatum vom 29. Juni 2018 stützt (vgl. Ziff. 3.5 der Gewässerschutzbewilligung). Damit steht fest, dass das AWA die Gewässerschutzkonformität des Bauvorhabens gestützt auf die aktuellen Unterlagen geprüft und mit den erforderlichen Auflagen bewilligt hat.