Es bat um entsprechende Ergänzung der Gesuchsunterlagen. Die Vorinstanz bat daraufhin die Beschwerdegegnerin, verbesserte Pläne einzureichen.20 Gestützt auf eine Besprechung mit einem Mitarbeiter des AWA vor Ort überarbeitete die Beschwerdegegnerin die Gesuchsunterlagen und reichte am 4. Juli 2018 den Plan "Grundriss Erdgeschoss/Kanalisationskataster" mit Planausgabedatum vom 29. Juni 2018 ein, der nun insbesondere Angaben zur Nutzung der Flächen enthielt. Danach bleibt die Platzentwässerung im Grundsatz bestehen.