Der GEP-Ingenieur genehmigte diese Entwässerung am 7. Mai 2018.18 Am 8. Mai 2018 sandte die Vorinstanz die Gesuchsunterlagen dem AWA.19 Mit E-Mail vom 17. Mai 2018 teilte dieses der Vorinstanz mit, die Baugesuchsunterlagen würden keine Angaben zur Nutzung des Vorplatzes enthalten. Gestützt auf diese Unterlagen könne es keine Gewässerschutzbewilligung ausstellen. Es bat um entsprechende Ergänzung der Gesuchsunterlagen.